Mobiles Hundetraining
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung
Vor Beginn des Hundetrainings ist ein Erstgespräch obligatorisch, bei dem Probleme (insbesondere Aggressionsprobleme) ehrlich benannt werden. Viele Erziehungs- und Verhaltensprobleme haben tiefere Ursachen, die man erkennen muss um das Training erfolgreich  gestalten zu können. Eine Haftpflichtversicherung für den Hund muss nachgewiesen werden.

Verantwortung
Das Training findet auch im öffentlichen Raum statt. Jeder Teilnehmer handelt in jeder Situation eigenverantwortlich. Er hat sich rücksichtsvoll seiner Umwelt, den Mitmenschen, anderen Tieren und der Trainerin gegenüber zu verhalten, sodass keine Schäden, Belästigungen oder Verletzungen entstehen. Gesetzliche Vorschriften sind einzuhalten.

Training
Trainingshinweise, Erklärungen und Aufgaben sind ein Angebot der Trainerin an den Teilnehmer. Auf kritische oder gefährliche Situationen hat der Teilnehmer unbedingt hinzuweisen. Die Trainerin übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Tier-, Sach- und Vermögensschäden. Der Trainingserfolg hängt neben der Anleitung zum großen Teil von der Umsetzung im Altag durch den Teilnehmer ab, deshalb muss auch ausserhalb der Trainingseinheit geübt werden. Genetische Veranlagungen und fehlerhafte Aufzucht können im Training zwar beeinflusst, aber nicht gelöscht werden. Eine Erfolgsgarantie kann es bei der Arbeit mit Mensch und Tier seriöserweise nicht geben. Es gibt nicht die eine richtige Methode, wenn Sie etwas Anderes ins Training mit einbeziehen möchten sprechen Sie das immer mit der Trainerin ab.
Beim Training richten wir uns streng nach den geltenden Rechtsbestimmungen des Tierschutzgesetzes.

Teilnehmende Hunde
Der teilnehmende Hund muss psychisch und physisch den Anforderungen des Trainings gewachsen sein. Sollte dies nicht der Fall sein haben Teilnehmer und Trainerin nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht das Training abzubrechen. Wenn Auflagen für den Hund bestehen gelten diese auch während des Trainings im öffentlichen Raum. Anweisungen der Trainerin zu speziellen Sicherungsmaßnahmen, insbesondere während des Hausbesuches, ist unbedingt Folge zu leisten. Werden gefährdende Verhaltensweisen des Hundes in der Vergangenheit verschwiegen hat die Trainerin das Recht, das Training unverzüglich abzubrechen.
Bei manchen Verhaltensproblemen ist eine tierärztliche Diagnostik vor dem Training unumgänglich. Hier arbeitet die Trainerin gerne mit Ihrem Haustierarzt zusammen.

Vergütung
In der Regel dauert das Training 60 Minuten. Bei Absage eines Termins weniger als 24 Stunden vorher darf die Stunde in Rechnung gestellt werden. Verspätung des Kunden verkürzt die Trainingszeit, Verspätung der Trainerin werden dem Kunden nicht angerechnet. Telefonische oder mediale Beratung zwischendurch  werden als Trainingszeit gewertet. Bei Vorauskasse  erhält der Kunde nach jeder Beratung eine schriftliche Info über sein Guthaben
Anfahrtskosten werden nach Absprache erhoben.
Es erfolgt Barzahlung oder Vorabüberweisung mit Quittung.





 
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